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Aktenzeichen I 280/35

Datum 25.03.1936

Leitsatz 1. Kann die Klage auch dann noch ohne Einwilligung des Beklagten zurückgenommen werden, wenn dieser in erster Reihe eine prozeßhindernde Einrede erhoben, zugleich aber zur Hauptsache verhandelt hat? 2. Wann entfällt das Rechtsschutzinteresse für die verneinende Feststellungsklage, wenn der Beklagte anderweitig die Leistungsklage erhoben hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640970A0065

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