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Aktenzeichen VII 336/35

Datum 27.03.1936

Leitsatz 1. Kann bei einem wucherischen Darlehen der Zweck der Leistung des Darlehnsgebers, die in der Hingabe des Darlehns besteht, in der Art bestimmt sein, daß der Darlehnsgeber durch diese Leistung gegen die guten Sitten verstößt? 2. Ist Satz 2 des § 817 BGB. nur als Ausnahme von der Vorschrift des Satz 1 das. aufzufassen oder enthält seine Bestimmung eine allgemeine Regel für alle Arten von Bereicherungsansprüchen, nicht beschränkt auf den Fall, daß sowohl dem Leistenden wie auch dem Empfänger der dort bezeichnete Verstoß zur Last fällt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640970B0070

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