zurück
Aktenzeichen VI 421/35
Datum 06.04.1936
Leitsatz 1. Darf der Richter zur Begründung des Klaganspruchs Tatsachen heranziehen, die diesen in der Person des Klägers begründet erscheinen lassen, obwohl der Kläger den Anspruch nur auf abgetretene Rechte gestützt hatte? 2. Zur Anwendbarkeit der §§ 670, 778 BGB.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464097100093
zurück