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Aktenzeichen 3/36/ IV 263/35
Datum 23.05.1936
Leitsatz Kommt der Gläubiger einer auf Reichsmark lautenden Forderung, der Ausländer im Sinne der Devisengesetzgebung ist, in Annahmeverzug, wenn er es ablehnt, die ihm angebotene Zahlung auf Sperrkonto bei einer Devisenbank an Erfüllungsstatt anzunehmen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464097140116
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