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Aktenzeichen II 274/35

Datum 21.04.1936

Leitsatz 1. Kann ein Kartell auch in der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft m. beschr. H. errichtet werden? 2. Genügt bei einer solchen Genossenschaft, wenn die übrigen Kartellvoraussetzungen vorliegen, zur Bejahung des Kartellcharakters die Absicht der örtlichen Marktbeeinflussung? 3. Wie wirkt bei einer Kartellgenossenschaft m. beschr. H. eine nach § 8 KartellVO. wirksame Kündigung der Kartellbindungen durch einen Genossen auf dessen Mitgliedschaftsverhältnis im übrigen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464097170139

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