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Aktenzeichen III 184/35

Datum 20.03.1936

Leitsatz 1. Können die Parteien Entscheidung ohne mündliche Verhandlung unter dem Vorbehalt beantragen, daß beiderseits noch innerhalb bestimmter Frist Schriftsätze eingereicht werden dürfen? 2. Darf das Gericht in solchem Fall Schriftsätze berücksichtigen, die erst nach Fristablauf eingehen? 3. Welches Recht gilt für die Rechtsbeziehungen eines ausländischen Rechtsanwalts zu einer deutschen Partei? 4. Verstoßen die Regelung der Verjährung von anwaltlichen Vergütungsansprüchen und das Fehlen einer dem § 93 Abs. 2 RAGebO. entsprechenden Vorschrift im österreichischen Recht gegen den Zweck eines deutschen Gesetzes?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464097200193

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