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Aktenzeichen IV 282/35
Datum 11.05.1936
Leitsatz Kann der Verein eine vom Vorstande gemäß der Satzung gegen ein Mitglied festgesetzte Geldstrafe einklagen, wenn die Satzung gegen die Straffestsetzung die Berufung an ein Schiedsgericht zuläßt, das Schiedsgericht aber über die von dem Mitgliede eingelegte Berufung infolge Unwirksamkeit der Satzungsbestimmung über seine Zusammensetzung nicht entschieden hat?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464097250229
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