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Aktenzeichen III 201/35
Datum 12.05.1936
Leitsatz Genügt es zur Beschreitung des Rechtswegs gegen einen Defektenbeschluß, wenn die Klage gegen ihn innerhalb der Klagefrist bei dem zwar örtlich, aber nicht sachlich zuständigen Amtsgericht erhoben wird?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464097260233
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