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Aktenzeichen VI 37/36

Datum 08.06.1936

Leitsatz Sind auf den Schadensersatz, den der Schädiger dem Verletzten oder seinen unterhaltsberechtigten Hinterbliebenen zu leisten hat, die Bezüge anzurechnen, die der Arbeitgeber des Verletzten diesem als Ruhegeld oder seinen Hinterbliebenen als Witwen- oder Waisengeld aus Freigebigkeit oder auf Grund eines bürgerlich-rechtlichen Vertrags gewährt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464097350330

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