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Aktenzeichen VI 480/35

Datum 11.06.1936

Leitsatz 1. Ist für den Beginn der Verjährung die nach § 852 BGB. erforderliche Kenntnis des Verletzten von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen auch dann maßgebend, wenn die Berufsgenossenschaft den auf sie übergegangenen Anspruch des Verletzten gegen den Schädiger geltend macht? 2. Wird die Verjährung unterbrochen, wenn die Frist an einem Sonntag abläuft und die Klage am folgenden Tage zugestellt worden ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464097370345

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