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Aktenzeichen III 298/35

Datum 19.06.1936

Leitsatz 1. Inwieweit ist ein Arzt zu körperlichen Eingriffen auch ohne oder sogar gegen den Willen des Kranken befugt? 2. Handelt ein Arzt bei einem gegen den Willen des Kranken vorgenommenen Eingriff nicht schuldhaft, wenn er glaubt, dazu auch ohne Einwilligung des Betroffenen rechtlich befugt zu sein? 3. Kann das Gericht schriftliche Äußerungen von Ärzten berücksichtigen, die der gerichtliche Sachverständige herbeigezogen und seinem Gutachten beigefügt hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464097380349

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