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Aktenzeichen IV 75/36

Datum 22.06.1936

Leitsatz Sind die in den §§ 122, 179, 307 BGB. enthaltenen Vorschriften, durch welche die Höhe des Schadensersatzes auf das Erfüllungsinteresse beschränkt und die Anwendung des § 254 BGB. ausgeschlossen wird, in allen Fällen einer Haftung aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen anzuwenden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464097390357

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