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Aktenzeichen VII 16/36

Datum 26.06.1936

Leitsatz Bleibt die Verpflichtung des Versicherers aus § 101 VVG. auch gegenüber einem Hypothekengläubiger bestehen, dessen Hypothek zur Zeit des Brandes noch nicht eingetragen, aber bereits durch Vormerkung gesichert war?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640973E0389

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