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Aktenzeichen III 363/35

Datum 14.07.1936

Leitsatz 1. Steht ein preußischer Staatsbeamter, dem die Verwaltung eines Landratsamts auftragsweise übertragen worden ist, in beamtenrechtlichen Beziehungen zu dem Kreiskommunalverband? 2. Sind die Schadensersatzansprüche, die einem preußischen Kreiskommunalverband gegen seinen Landrat zustanden, weil dieser als Vorsitzender des Vorstandes der Kreissparkasse durch satzungswidrige Kreditgeschäfte den Kreis geschädigt hatte, auf die Kreissparkasse übergegangen, als diese durch die preußische Sparkassenverordnung vom 20. Juli 1932 Rechtspersönlichkeit erlangte?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464097400401

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