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Aktenzeichen VI 80/36
Datum 20.07.1936
Leitsatz 1. Was ist unter Unübersichtlichkeit und unter Verengung der Fahrbahn zu verstehen? 2. Welches Maß von Sorgfalt haben bei einer optischen Täuschung des Kraftfahrzeugführers der Führer und der Halter zu vertreten? 3. Ist bei Klagen der Berufsgenossenschaft aus § 1542 RVO. auch ein Mitverschulden des Arbeitgebers des Verletzten neben dessen eigenem Verschulden zu berücksichtigen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464098070046
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