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Aktenzeichen III 338/35

Datum 21.07.1936

Leitsatz 1. Sind unter den im Runderlaß des Preußischen Ministers des Innern zur Durchführung des Berufsbeamtentumsgesetzes vom 28. Juni 1933 erwähnten "Dienstzeiten in Planstellen des Gemeindedienstes" nur Dienstzeiten von Beamten oder auch solche von Dauerangestellten zu verstehen? 2. Zum Begriff des Dauerangestellten im preußischen öffentlichen Dienst.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640980C0079

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