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Aktenzeichen VI 77/36

Datum 03.08.1936

Leitsatz In welchen Fällen wird die Verjährungsfrist des § 852 BGB. dadurch in Lauf gesetzt, daß der Versicherungsträger, auf den die Unfallforderung gemäß § 1542 RVO. übergegangen ist, die erforderliche Kenntnis erlangt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464098130115

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