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Aktenzeichen III 365/35
Datum 22.09.1936
Leitsatz Darf einem vor Inkrafttreten des Beamtenrechts-Änderungsgesetzes vom 30. Juni 1933 förmlich zum Beamten Berufenen eine vor der Berufung liegende Dienstzeit, in der er weisungsgemäß eine hoheitsrechtliche Tätigkeit ausgeübt hat, als Beamtendienstzeit im Sinn einer landesrechtlichen Kündigungsvorschrift angerechnet werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464098170143
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