zurück

Aktenzeichen III 365/35

Datum 22.09.1936

Leitsatz Darf einem vor Inkrafttreten des Beamtenrechts-Änderungsgesetzes vom 30. Juni 1933 förmlich zum Beamten Berufenen eine vor der Berufung liegende Dienstzeit, in der er weisungsgemäß eine hoheitsrechtliche Tätigkeit ausgeübt hat, als Beamtendienstzeit im Sinn einer landesrechtlichen Kündigungsvorschrift angerechnet werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464098170143

Download PDF

zurück