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Aktenzeichen IV 109/36
Datum 30.07.1936
Leitsatz 1. Begründet eine bei der Eheschließung vorhandene Anlage des anderen Ehegatten zu einer Erbkrankheit das Anfechtungsrecht nach § 1333 BGB. auch dann, wenn der Ausbruch der Krankheit während der Ehe auf ein ehewidriges Verhalten des anfechtenden Ehegatten zurückzuführen ist? 2. Steht in solchem Falle der Anfechtung der Einwand unzulässiger Rechtsausübung entgegen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464098180147
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