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Aktenzeichen III 305/35

Datum 01.09.1936

Leitsatz Ist die Vorschrift in Nr. 27 der preußischen Dritten Ausführungsvorschrift zum Reichsgesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums, vom 15. Juni 1933 rechtsgültig, wonach die bisherigen Festsetzungen und Zusicherungen, die auf Grund des § 19 Abs. 1 Nr. 1 des preußischen Gesetzes betr. die Pensionierung der unmittelbaren Staatsbeamten usw. vom 27. März 1872 erfolgt sind, ausnahmslos außer Kraft treten sollen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464098190152

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