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Aktenzeichen VI 298/36

Datum 07.09.1936

Leitsatz Kann der Kreditgeber, der eine Grundschuld als Sicherstellung für die Gläubiger eines andern zur Verfügung stellt, mit diesem vereinbaren, daß bis zur Rückgewähr der Grundschuld ein hinter deren Nennbetrag zurückbleibender Betrag als Darlehen geschuldet werden solle?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640981A0159

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