Aktenzeichen III 190/35
Datum 06.03.1936
Leitsatz 1. Liegt eine bürgerliche Rechtsstreitigkeit vor, wenn ein zum Fleisch- und Trichinenbeschauer einer sächsischen Gemeinde öffentlich bestellter Tierarzt gegen die Gemeinde, die durch Einführung des Schlachthofzwanges den Wegfall seiner Tätigkeit und damit den Verlust des ihm zustehenden Gebührenbezuges verursacht hat, auf der Grundlage eines behaupteten Dienstvertrags eine dem Gebührenbezug entsprechende Vergütung einklagt? 2. Kann das Revisionsgericht solchenfalls die Zulässigkeit des Rechtswegs bindend bejahen, obgleich in der Berufungsinstanz die zuständige sächsische Verwaltungsbehörde die Sache für die Verwaltung in Anspruch genommen hatte?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640981D0178
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