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Aktenzeichen VI 167/36

Datum 10.01.1936

Leitsatz Hat im Falle der Tötung der Schädiger dem geschädigten Dritten nach § 845 BGB. den Schaden, den der Dritte infolge des Verlustes der Dienste erleidet, oder den Wert der Dienste zu ersetzen? Ist der Ersatzanspruch davon abhängig, ob für den Dritten gleichzeitig mit dem Verlust der Dienste Aufwendungen wegfallen, die er für den Unterhalt des Getöteten gemacht haben würde?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464098220208

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