zurück

Aktenzeichen IV 119/36

Datum 05.10.1936

Leitsatz 1. Kann auf Grund des § 810 BGB. die Vorlegung von Aufzeichnungen und Notizen verlangt werden, die sich die andere Partei bei den Verhandlungen über ein Rechtsgeschäft für ihre privaten Zwecke gemacht hat? 2. Kann bei der Bestellung einer wertbeständigen Verkehrshypothek zwischen den Parteien wirksam die Vereinbarung getroffen werden, daß im inneren Verhältnis der Parteien nur eine-einfache Währungsschuld (Pfundschuld) geltend gemacht werden kann?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464098230213

Download PDF

zurück