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Aktenzeichen VI 165/36

Datum 12.10.1936

Leitsatz 1. Worauf beruht der Unterschied zwischen dem ersten und dem zweiten Absatz des § 1356 BGB.? 2. Kann § 831 BGB. auf den Ehemann angewendet werden bei Arbeiten der Ehefrau, die in den Bereich des § 1356 Abs. 2 BGB. fallen? 3. Inwieweit haftet der Ehemann in solchem Fall aus § 823 Abs. 1 BGB.?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464098250222

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