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Aktenzeichen II 43/36

Datum 09.10.1936

Leitsatz 1. Verstößt die Satzungsbestimmung einer Genossenschaft, wonach der jeweilige Vorsitzende eines Vereins für die Dauer dieses Amtes Mitglied des Aufsichtsrats der Genossenschaft ist, gegen zwingende Vorschriften des Genossenschaftsgesetzes? 2. Haftet, wer sich auf Grund einer solchen Satzungsbestimmung als Mitglied des Aufsichtsrats der Genossenschaft betätigt, für Pflichtverletzungen wie ein gewähltes Aufsichtsratsmitglied? 3. Sind die Vorschriften des Genossenschaftsgesetzes über die Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen Mitglieder des Aufsichtsrats wegen pflichtwidriger Amtsführung auch anwendbar auf Schadensersatzansprüche gleicher Art gegen eine Person, die, ohne in Wirklichkeit Mitglied des Aufsichtsrats geworden zu sein, als solches tätig geworden ist? 4. Kann sich der Schädiger darauf berufen, daß der von ihm verschuldete Schaden durch freiwillige Zuwendungen anderer Personen an den Geschädigten ausgeglichen sei? 5. Können sich die Mitglieder des Aufsichtsrats einer Genossenschaft auf einen Entlastungsbeschluß der Generalversammlung berufen, der dadurch zustande gekommen ist, daß die Generalversammlung durch unvollständige und daher unrichtige Berichterstattung des Vorstands über den Prüfungsbericht des Prüfungsverbandes irregeführt worden ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640982C0273

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