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Aktenzeichen IV B 55/36

Datum 02.11.1936

Leitsatz 1. Inwieweit steht der Aufsichtsbehörde gegenüber gerichtlichen Entscheidungen gemäß § 11 Abs. 3 PersStG. ein Beschwerderecht zu? 2. Unterliegt das Recht des einzelnen aus § 16 Abs. 2 PersStG. Beschränkungen mit Rücksicht auf öffentliche Belange? 3. Sind die ordentlichen Gerichte im Verfahren nach § 11 Abs. 3 PersStG. befugt, die Feststellung der Staatspolizeibehörde nachzuprüfen, daß die Erteilung einer bestimmten Personenstandsurkunde die Staatssicherheit beeinträchtigen würde?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640982F0301

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