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Aktenzeichen IV 149/36

Datum 16.11.1936

Leitsatz 1. Gelten die in RGZ. Bd. 64 S. 408 dargelegten Grundsätze über Verpflichtungen der Gemeinden auch für die rheinische Gemeindeordnung? 2. Sind die gemeinrechtlichen Rechtssätze über Herkommen im linksrheinischen Gebiet französischen Rechts anwendbar? Ist in diesem Rechtsgebiet die Ersitzung auf das Liegenschaftsrecht beschränkt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464098360345

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