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Aktenzeichen IV 195/36

Datum 16.11.1936

Leitsatz 1. Ist der Ehemann, wenn er ein Grundstück im eigenen Namen, aber nur zum Teil mit eigenen Mitteln, zum Teil dagegen mit Mitteln des eingebrachten Gutes der Frau erworben hat, verpflichtet, einen dementsprechenden ideellen Bruchteil des Grundstücks auf die Frau zu übertragen? 2. Kommt es, wenn auf dem erworbenen Grundstück demnächst ein Gebäude errichtet wird, für die Frage, aus wessen Mitteln der Erwerb gemacht ist, nur darauf an, mit wessen Mitteln das unbebaute Grundstück erworben worden ist, oder auch darauf, mit wessen Mitteln die Baukosten bestritten worden sind?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464098370349

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