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Aktenzeichen III 37/36

Datum 17.11.1936

Leitsatz 1. Bezieht sich § 4a des preußischen Staatshaftungsgesetzes auch auf das Lehrpersonal einer städtischen Mittelschule? 2. Sind die Lehrpersonen einer städtischen Mittelschule im Sinne des § 4 desselben Gesetzes "für den Dienst der Gemeinde angestellt"?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640983E0385

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