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Aktenzeichen VII 107/36

Datum 01.12.1936

Leitsatz Kann der Einwand unrichtiger Rechtsausübung gegenüber dem Festhalten an einem Vergleich, der nicht nach § 779 BGB. unwirksam ist, durchgreifen, wenn sich beide Parteien bei dessen Abschluß in einem Irrtum über die Geschäftsgrundlage befunden haben?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464098410403

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