zurück
Aktenzeichen VII 107/36
Datum 01.12.1936
Leitsatz Kann der Einwand unrichtiger Rechtsausübung gegenüber dem Festhalten an einem Vergleich, der nicht nach § 779 BGB. unwirksam ist, durchgreifen, wenn sich beide Parteien bei dessen Abschluß in einem Irrtum über die Geschäftsgrundlage befunden haben?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464098410403
zurück