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Aktenzeichen II 57/36

Datum 10.11.1936

Leitsatz Ist die Prozeßgebühr für die Berufungsinstanz auch dann fristgemäß gezahlt, wenn die Gerichtskasse zwar innerhalb der Frist die Postanweisung ohne Zahlung von der Postanstalt ausgehändigt erhalten, diese aber erst nach Fristablauf beauftragt hat, den Betrag auf das Reichsbankgirokonto der Kasse zu überweisen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464099060057

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