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Aktenzeichen VII 97/36

Datum 10.11.1936

Leitsatz 1. Kann die Verletzung der Wahrheitspflicht im Rechtsstreit als Grund für die Anfechtung eines Prozeßvergleichs dienen? 2. Unter welchen Voraussetzungen können Restitutionsgründe der im § 580 Nr. 3 und 4 ZPO. bezeichneten Art außerhalb eines förmlichen Wiederaufnahmeverfahrens den Widerruf einer auf Grund eines Vergleichs abgegebenen Prozeßerklärung (Zurücknahme der Berufung) rechtfertigen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464099090065

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