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Aktenzeichen VII 116/36

Datum 08.12.1936

Leitsatz 1. Kann der Dritte, der nicht nach § 18 Abs. 1 S. 2 SichVo. als Gläubiger im Osthilfeentschuldungsverfahren zu hören ist, im ordentlichen Rechtsweg geltend machen, der Plan verletze feine Rechte und sei insoweit für ihn unverbindlich? 2. Werden nach § 15 AbwicklVo. verpfändete Gegenstände bei erfolgreicher Durchführung des Verfahrens nur insoweit frei, als sie im Entschuldungsplan nicht in Anspruch genommen worden sind?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640990C0085

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