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Aktenzeichen IV B 58/36

Datum 17.12.1936

Leitsatz Hat derjenige, der als Erzeuger des außerehelich geborenen Mündels in Anspruch genommen wird, ein Beschwerderecht, wenn das Vormundschaftsgericht es ablehnt, den Vormund anzuweisen, zwecks Vornahme einer Blutgruppenuntersuchung die Blutentnahme bei dem Mündel zu dulden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640990D0093

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