zurück
Aktenzeichen IV B 58/36
Datum 17.12.1936
Leitsatz Hat derjenige, der als Erzeuger des außerehelich geborenen Mündels in Anspruch genommen wird, ein Beschwerderecht, wenn das Vormundschaftsgericht es ablehnt, den Vormund anzuweisen, zwecks Vornahme einer Blutgruppenuntersuchung die Blutentnahme bei dem Mündel zu dulden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640990D0093
zurück