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Aktenzeichen III 271/35

Datum 01.12.1936

Leitsatz 1. Können Mängel der Begründung einer nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist eingelegten Anschlußberufung nachgebessert werden? 2. Unter welchen Voraussetzungen genügt zur Begründung der Anschlußberufung des Beklagten, die nur die Erhebung einer Widerklage bezweckt, eine Bezugnahme auf das bisher zur Rechtfertigung der Anträge auf Abweisung der Klage und Zurückweisung der Berufung Vorgebrachte? 3. Wann beginnt die Verjährung im Falle des § 32a (§ 37 n.F.) RAO.? 4. Unter welchen Voraussetzungen und mit welcher Wirkung kann der Einrede der Verjährung, die der Kläger einer verneinenden Feststellungsklage gegen den angeblichen Anspruch des Beklagten erst während des Rechtsstreits erhoben hat, der Einwand unzulässiger Rechtsausübung entgegengestellt werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640990E0101

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