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Aktenzeichen VI 257/36

Datum 17.12.1936

Leitsatz 1. Wird der Gläubiger durch die gesetzliche Stundung der Hauptforderung gehindert, dem Bürgen, der sich auf bestimmte Zeit verpflichtet hat, anzuzeigen, daß er ihn in Anspruch nehme? 2. Über die Rechtsnatur der Anzeige. 3. Kann eine mehrere Wochen nach dem Fristablauf erstattete Anzeige noch als unverzüglich angesehen werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464099100123

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