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Aktenzeichen VII 172/36
Datum 11.12.1936
Leitsatz 1. Muß der Versicherungsnehmer bei der Einbruchsdiebstahlversicherung beweisen, daß die Wegnahme der Sachen gegen seinen Willen erfolgt ist? 2. Welche Anforderungen sind an diese Beweispflicht zu stellen? Kann hierbei die Beweisregel nach dem ersten Anschein angewendet werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464099120135
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