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Aktenzeichen III 322/35
Datum 08.12.1936
Leitsatz 1. Reicht der vom Landrat erteilte Vorbescheid zur Eröffnung des Rechtswegs aus, wenn er vermögensrechtliche Ansprüche eines Kommunalbeamten aus seinem Dienstverhältnis zu einer kreiszugehörigen Stadt von nicht mehr als 10000 Einwohnern betrifft? 2. Unter welchen Voraussetzungen befreit die Feststellung der Jahresrechnung und die Erteilung der Entlastung durch die Stadtverordneten den Bürgermeister von seiner Verantwortlichkeit für Haushaltsüberschreitungen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464099160162
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