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Aktenzeichen VII 208/36

Datum 12.01.1937

Leitsatz 1. Kann bei der Lebensversicherung der Arrestpfandgläubiger des Versicherungsnehmers das Bezugsrecht eines Dritten auf die Versicherungssumme widerrufen? 2. Enthält die Abtretung der Versicherungsansprüche von seiten des Versicherungsnehmers an den Bezugsberechtigten einen Widerruf des Bezugsrechts? 3. Wie gestaltet sich die Anfechtung der Begünstigung des Dritten wegen Gläubigerbenachteiligung, wenn das ursprünglich nur für den Todesfall vorgesehene Bezugsrecht nachträglich auf den Erlebensfall umgestellt worden und dieser Fall eingetreten ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464099220220

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