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Aktenzeichen V 201/36

Datum 13.01.1937

Leitsatz 1. Ist eine nur zu einem vorübergehenden Zweck in ein Gebäude eingefügte Maschine auch dann nicht Bestandteil des Gebäudes, wenn Maschine und Gebäude nicht voneinander getrennt werden können, ohne daß eines von ihnen zerstört oder in seinem Wesen verändert wird? 2. Ist eine in das Schotterwerk eines Steinbruchs eingefügte Maschine ohne weiteres als nur zu einem vorübergehenden Zweck mit dem Gebäude verbunden anzusehen? 3. Nach welchen Gesichtspunkten ist die Frage zu entscheiden, ob eine Maschine zu einem dauernden oder nur zu einem vorübergehenden Zweck in ein Gebäude eingefügt worden ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464099230231

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