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Aktenzeichen IV B 69/36
Datum 14.01.1937
Leitsatz Steht den leiblichen Eltern oder der unehelichen Mutter ein Rechtsanspruch auf persönlichen Verkehr mit ihrem Kinde zu, wenn ihnen -- abgesehen von dem Falle des § 1636 BGB. -- die elterliche Gewalt oder die Sorge für die Person durch Vertrag, behördliche Anordnung oder kraft Gesetzes verloren gegangen ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464099240238
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