Aktenzeichen II 170/36
Datum 18.12.1936
Leitsatz 1. Kann der Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft gegenüber dem in der Gesellschaft verbliebenen Erben des Mitgesellschafters ein Recht zur Übernahme des Geschäfts gemäß § 142 Abs. 1 HGB. aus einem Grunde herleiten, der in der Person des verstorbenen Mitgesellschafters entstanden ist? 2. Kommt es, wenn der in der offenen Handelsgesellschaft verbliebene Erbe eines Gesellschafters einen von diesem klagweise geltend gemachten Übernahmeanspruch nach § 142 Abs. 1 HGB. gegenüber dem überlebenden Mitgesellschafter weiter verfolgt, für die Feststellung eines die Übernahme rechtfertigenden wichtigen Grundes noch auf Verfehlungen an, die dem verstorbenen Gesellschafter zur Last fallen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640992B0274
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