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Aktenzeichen I 200/36
Datum 18.01.1937
Leitsatz 1. Kann im Nichtigkeitsverfahren eine einschränkende Änderung der Patentbeschreibung oder der Patentzeichnung erreicht werden? 2. Kann im Nichtigkeitsverfahren ein Mangel des Erteilungsverfahrens geltend gemacht werden, um die Vernichtung des Patents zu erreichen? 3. Kommt für die Feststellung des Gegenstandes eines erteilten Patents neben dem Erteilungsbeschluß und seinen Anlagen eine etwa davon abweichende Fassung der gedruckten Patentschrift in Betracht?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640992F0315
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