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Aktenzeichen I 128/36

Datum 04.01.1937

Leitsatz 1. Wird ein vor dem 1. Oktober 1936 entstandenes Vorbenutzungsrecht dadurch hinfällig, daß es zur Zeit der rechtlichen Beurteilung wegen der am 1. Oktober 1936 eingetretenen gesetzlichen Änderung, insbesondere nach § 7 Abs. 3 PatG. (n. F.), nicht mehr entstehen könnte? 2. Fällt unter den Schutz des Vorbenutzungsrechts auch diejenige Fabrikation, die ein Dritter mit Genehmigung des Berechtigten nach der technischen Lehre des Patents betreibt, ohne daß im übrigen ein bestimmender Einfluß des Berechtigten auf Art und Umfang der Herstellung und des Vertriebes besteht?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464099300321

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