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Aktenzeichen I 90/36

Datum 09.01.1937

Leitsatz 1. Kann der Patentinhaber durch Vereinbarung mit einem Dritten den Patentanspruch als solchen abändern? 2. Ist eine Vereinbarung zulässig, durch die der Patentinhaber sich verpflichtet, das Patent gegen seinen Gegner im Verletzungsprozeß nur in beschränktem Umfange geltend zu machen? 3. Enthebt in diesem Fall die Vereinbarung den Verletzungsrichter der Aufgabe, den in der Patentschrift verkörperten Erfindungsgedanken und den Schutzumfang des Patents nach dem wirklichen Stande der Technik festzustellen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464099310329

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