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Aktenzeichen VI 291/36

Datum 08.02.1937

Leitsatz 1. Erlischt eine Schuld durch gänzlichen Wegfall des Schuldners? 2. Erlöschen mit dem gänzlichen Wegfall des Schuldners auch die für die Schuld bestellten Bürgschaften? 3. Bedarf es zur Vernichtung einer juristischen Person durch Einziehung ihres Vermögens einer förmlichen Auflösungsverfügung? 4. Welche Verzichte sind mit dem Wesen einer Bürgschaft vereinbar? 5. Erlischt das für eine Bürgschaft bestellte Pfandrecht mit dem Erlöschen der Hauptschuld und der Bürgschaft? Kann es nach deren Erlöschen neu bestellt werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464099330338

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