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Aktenzeichen II 192/36

Datum 05.02.1937

Leitsatz Genießen Zeichen, die an sich nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 des alten und nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 des neuen Warenzeichengesetzes von der Eintragung ausgeschlossen, aber auf Grund ihrer Durchsetzung im Verkehr eingetragen worden sind, Schutz nur gegenüber dem Gebrauch für die gleichen Waren, für die sie eingetragen worden sind, oder auch gegenüber dem Gebrauch für gleichartige Waren?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409A010001

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