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Aktenzeichen II 147/36
Datum 08.12.1936
Leitsatz 1. Nach welchen Rechtsgrundsätzen haften die Gründer einer Aktiengesellschaft den Aktienzeichnern für die von ihnen aufforderungsgemäß geleisteten Einzahlungen, wenn die geplante Stufengründung scheitert? 2. Unter welchen Voraussetzungen können die Gründer über die eingezahlten Beträge verfügen, nachdem die Bindung der Zeichner aus den Zeichnungsscheinen erloschen ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409A080065
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