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Aktenzeichen III 33/36
Datum 16.02.1937
Leitsatz Kann § 4 Abs. 2 des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 auf Beamte angewendet werden, die nach seinem Inkrafttreten in den Ruhestand versetzt worden sind?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409A0A0087
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